Dresden versteigert drei historische Häuser und vergibt zwei davon im Erbbaurecht
Versteigerung und Erbbaurechte sollen Sanierungschancen schaffen
Dresden — Die Landeshauptstadt bietet drei historische Wohnhäuser zur Versteigerung beziehungsweise zur Vergabe im Erbbaurecht an. Ziel der Maßnahme ist es, sanierungsbedürftige Bestände zu aktivieren und zugleich städtische Kontrollrechte über die Nutzung von Grund und Boden zu erhalten.
Im Zentrum des Angebots steht ein fast 100 Jahre altes Zweifamilienhaus im Stadtteil Plauen, Baujahr 1926. Das Anwesen mit nahezu 600 Quadratmetern Grundstücksfläche verfügt über ein ausgebautes Dachgeschoss, einen Wintergarten und einen Keller. Das Mindestgebot liegt bei 420.000 Euro. Das Gebäude ist in Teilen vermietet, die letzte umfassende Renovierung datiert aus dem Jahr 1993; Käufer müssen mit erheblichem Sanierungsaufwand rechnen.
Zwei weitere Einfamilienhäuser in Klotzsche und Cossebaude werden nicht als Eigentum verkauft, sondern über Erbbaurechte vergeben. In Klotzsche steht ein leergezogenes Haus, das eine vollständige Grundinstandsetzung benötigt. Der Verkehrswert wurde mit 260.000 Euro beziffert, wobei nur etwa 50.000 Euro auf den reinen Gebäudewert entfallen. Für das Erbbaurecht ist eine jährliche Zahlung von 10.400 Euro über 60 Jahre vorgesehen.
Das Objekt in Cossebaude stammt aus dem Jahr 1932, bietet rund 80 Quadratmeter Wohnfläche und liegt auf einem nahezu 1.000 Quadratmeter großen Grundstück. Auch hier ermöglicht das Erbbaurecht die Nutzung des Grundstücks gegen eine regelmäßige Zahlung, statt den vollen Kaufpreis vorauszuzahlen. Für junge Familien sowie für Investorinnen und Investoren mit begrenztem Eigenkapital kann dieses Modell finanziell attraktiv sein.
Erbbaurecht als Instrument städtischer Bodenpolitik
Mit der Vergabe per Erbbaurecht behält die Stadt das Eigentum am Boden, während Dritte langfristig Nutzungsrechte erwerben. Für die Kommune bedeutet das planbare Einnahmen und Einfluss auf die künftige Nutzung; für Erwerberinnen und Erwerber geringere Einstiegskosten, aber dauerhafte Zahlungsverpflichtungen. Experten sehen darin ein bewährtes Instrument, um Sanierungen und die Erhaltung des städtischen Kulturerbes zu fördern, ohne Grundstücke vollständig aus der kommunalen Einflussnahme zu lösen.
Interessenten müssen die jeweiligen Bedingungen der Versteigerung und der Erbbaurechtsverträge genau prüfen. Insgesamt eröffnen die drei Verfahren die Chance, historisch wertvolle Wohnhäuser zu retten und dem lokalen Wohnungsmarkt neue Impulse zu geben, sofern die neuen Nutzerinnen und Nutzer in die nötigen Sanierungen investieren.
